ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF UND DIE LIEFERUNG VON DEKKER FLAGS

Artikel 1. BEDINGUNGEN

In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

A. Dekker: das Einzelunternehmen Dekker Vlaggen mit Sitz in Hardenberg oder von ihm benannte Dritte.

Van Foreestallee 41, 7773 DC Hardenberg

Telefonnummer: 0031 (0)523-234712

 E-Mail-Adresse: info@dekkervlaggen.nl

 Nummer der Handelskammer: 64317811

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL1577866B79

B. Käufer: die Gegenpartei von Dekker;

C. Parteien: Dekker und Käufer gemeinsam;

D. Bedingungen: diese allgemeinen Bedingungen;

E. Angebot: jedes schriftliche Angebot oder Kostenvoranschlag von Dekker für die Lieferung von Waren, Dienstleistungen oder die Ausführung von Arbeiten, von denen die Bedingungen grundsätzlich einen integralen Bestandteil bilden;

F. Vertrag: Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag, ob im Fernabsatz oder nicht;

G. Produkt: Die von Dekker gemäß dem Vertrag an den Käufer zu liefernde Ware;

H. Arbeit: Zwischen den Parteien vereinbarte Montage- oder Installationsarbeiten, die von Dekker auszuführen oder auszuführen sind.

Artikel 2. ALLGEMEINES

Artikel 2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich elektronischer Angebote und Fernabsatzverträge, in denen Dekker als (potenzieller) Verkäufer und/oder Lieferant von Produkten und/oder Werken auftritt und auf die verwiesen wird die AGB's.

Artikel 2.2 Eine Abweichung von den Bedingungen muss schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.

Artikel 3. ZUSTAND UND INHALT DER VEREINBARUNG

Artikel 3.1 Umfang und Inhalt der gegenseitigen Verpflichtungen der Parteien ergeben sich aus dem Vertrag.

Artikel 3.2 Der Vertrag kommt nur zustande, wenn die Parteien (vertreten durch) Personen sind, die berechtigt sind, die Parteien rechtlich zu binden.

Artikel 3.3 Als Datum des Vertragsschlusses gilt das Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Dekker. Der Inhalt der Bestellung bestimmt sich ausschließlich nach der Beschreibung der Bestellung in der Auftragsbestätigung. Die automatisch generierte Bestätigungs-E-Mail der Bestellung an Dekker stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei Dekker eingegangen ist.

Artikel 3.4 Weitere mündliche Vereinbarungen und Vereinbarungen sind für Dekker nur verbindlich, nachdem sie von Dekker schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 3.5 Die Auftragsbestätigung von Dekker gilt als korrekt, es sei denn, Dekker hat unverzüglich nach Versand – maximal innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Bestätigung – schriftliche Einwände dagegen erhalten. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.

Artikel 3.6 Dekker behält sich das Recht vor, eine Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Wenn Dekker eine Bestellung nicht annimmt, wird es den Käufer unverzüglich informieren. Stellt Dekker während der Bearbeitung der Bestellung fest, dass vom Käufer bestellte Produkte nicht mehr verfügbar sind, wird Dekker den Käufer entsprechend informieren. Ein Vertrag in Bezug auf nicht verfügbare Produkte gilt als nicht geschlossen, es sei denn, Dekker hat schriftlich etwas anderes vereinbart.

Artikel 3.7 Vertragsänderungen auf Wunsch des Käufers sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Dekker möglich. Dekker bereits entstandene Kosten werden in diesem Fall vom Käufer stets vollständig erstattet. In diesem Fall werden diese Tätigkeiten/Gegenstände als Mehrarbeit ausgeführt/geliefert und weiterberechnet.

Artikel 3.8 Mündliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, für die es keinen schriftlichen Nachweis gibt, kommen zustande, wenn Dekker tatsächlich mit der Ausführung beginnt. In mündlichen Vereinbarungen gilt Dekker als erklärt, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und auf erste Anfrage kostenlos zugesandt werden, so dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Fall immer Bestandteil von ihnen sind. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass die Rechnung die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien korrekt widerspiegelt.

Artikel 3.9 Verträge mit Dekker werden unter der (aufschiebenden) Bedingung abgeschlossen, dass die Lieferanten und sonstigen Vertragspartner von Dekker ihren Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß nachkommen.

Artikel 3.10 Dekker ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung des Vertrages zu beauftragen.

Artikel 4. ANGEBOT

Artikel 4.1 Jedes Angebot von Dekker ist unverbindlich. Das bedeutet, dass Dekker das Angebot – solange es noch nicht angenommen wurde – zurückziehen kann, wenn im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Ein unbefristetes Angebot erlischt in jedem Fall 1 Monat nach Abgabe.

Artikel 4.2 Gezeigte oder bereitgestellte Muster oder Modelle sind nur Richtwerte.

Artikel 4.3 Produktinformationen (Preislisten, Broschüren usw.), die von oder im Auftrag von Dekker bereitgestellt werden, wurden sorgfältig zusammengestellt. Der Käufer kann hieraus jedoch keine Rechte herleiten. Die im Angebot genannten Preise sind stets bindend.

Artikel 5. ERGÄNZUNGEN ZUR VEREINBARUNG

Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag wird auf Wunsch des Käufers an die Wünsche des Käufers angepasst, sofern diese Wünsche vernünftigerweise durchführbar sind. Der Käufer ist verpflichtet, hierfür den angemessenen Mehrpreis an Dekker zu zahlen.

Artikel 6. PREISE

Artikel 6.1 Der im Vertrag angegebene Preis ist der Gesamtpreis, einschließlich Lieferkosten und etwaiger Installationskosten, den der Käufer Dekker für die besagten Produkte und/oder Arbeiten schuldet. Änderungen von Löhnen, Einstandspreisen von Rohstoffen oder Materialien und/oder Wechselkursänderungen, die sich auf die vereinbarte Leistung beziehen, berechtigen Dekker zur Weitergabe.

Artikel 6.2 Dekker kann vom Kunden verlangen, den vollen Betrag im Voraus zu zahlen. Die Preise auf der Website/im Angebot basieren auf 100 % Vorauszahlung.

Artikel 6.3 Alle auf der Dekker-Website angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Artikel 7. TRANSPORT, LIEFERUNG, LIEFERZEIT UND GEFAHRENÜBERGANG

Artikel 7.1 Die Lieferung von Produkten und die Ausführung von Arbeiten erfolgen gemäß der im Angebot angegebenen Liefer-/Fertigstellungsfrist.

Artikel 7.2 Die Lieferung erfolgt an eine (1) vom Käufer anzugebende Adresse. Wenn der Käufer wünscht, dass seine Bestellung an zwei oder mehr Adressen geliefert wird, können zusätzliche Versandkosten berechnet werden.

Artikel 7.3 Dekker ist berechtigt, die von ihr geschuldete(n) Leistung(en) in Teilen zu bezahlen, die sie pro Lieferung in Rechnung stellen kann.

Artikel 7.4 Die im Angebot angegebene Liefer-/Fertigstellungsfrist ist keine strikte Frist. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Käufer Dekker ausdrücklich schriftlich in Verzug setzen, bevor Verzug eintritt. Des Weiteren haftet Dekker nicht für Schäden, die auf eine Überschreitung zurückzuführen sind. Die Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag aufzulösen oder den Kauf von Produkten abzulehnen. Bei unangemessener Überschreitung einer Lieferzeit oder Lieferfrist werden die Parteien Rücksprache halten.

Artikel 7.5 Wenn Produkte vom Käufer nicht rechtzeitig gekauft oder abgeholt werden, ist Dekker trotzdem berechtigt, die betreffenden Produkte dem Käufer in Rechnung zu stellen, unbeschadet der Wirkung von Artikel 6.2. In diesem Fall kann Dekker nach eigenem Ermessen die Erfüllung durch den Käufer sicherstellen fordern oder den Vertrag auflösen können, unbeschadet des Rechts von Dekker, eine Entschädigung zu verlangen.

Artikel 7.6 Die Beratung durch Dekker erfolgt nach bestem Wissen. Ein bestimmtes Ergebnis wird jedoch nicht garantiert.

Artikel 7.7 In Bezug auf die Arbeiten ist Dekker berechtigt, die Lieferzeit anzupassen, wenn das Wetter oder die Arbeitsbedingungen dies erfordern. In diesem Fall ist sie nicht verpflichtet, dem Käufer Schadensersatz zu leisten. Die mit der Anpassung der Lieferzeit für Dekker verbundenen Mehrkosten sind Dekker vom Käufer zu erstatten.

Artikel 7.8 Der Ort, an dem die Arbeiten von Dekker ausgeführt werden (z. B. das Aufstellen von Masten), muss vom Käufer vor Beginn der Arbeiten schriftlich genau beschrieben werden. Er muss angeben, wo sich Kabel, Rohre, Leitungen, Rohre, Abwasserkanäle usw. befinden (KLIC-Meldung). Zum Zweck der auszuführenden Arbeiten muss außerdem mit Streben deutlich gekennzeichnet werden, wo sich die Kabel usw. in oder auf der Baustelle befinden. Schäden aufgrund falscher Angaben gehen zu Lasten des Käufers, der Dekker in dieser Hinsicht vollständig schadlos hält.

Artikel 7.9 Der Käufer ist verantwortlich für die rechtzeitige Einholung von Versorgungsleitungen, Anschlüssen, Prekario-Rechten, behördlichen Genehmigungen, Genehmigungen nach dem Umweltmanagementgesetz, anderen Umweltgesetzen, (Um-)Baugenehmigungen und dergleichen.

Artikel 7.10 Zu ersetzende, stillzulegende oder zu entfernende Materialien bleiben Eigentum des Käufers und müssen vom Käufer entfernt/gereinigt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 7.11 Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Produkts geht auf den Käufer über, sobald er oder ein von ihm benannter Dritter das Produkt in Besitz genommen hat.

Artikel 8. ZAHLUNG

Artikel 8.1 Rechnungen von Dekker müssen auf die von Dekker angegebene Weise und in der auf der Rechnung angegebenen Währung innerhalb der verwendeten Zahlungsfrist bezahlt werden. Alle mit der Zahlung verbundenen Kosten trägt der Käufer.

Artikel 8.2 Bei verspäteter Zahlung einer Rechnung werden alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 8.3 Alle Kosten, die Dekker entstehen oder nach Meinung von Dekker entstehen müssen, um die Einziehung der vom Käufer im Rahmen der Vereinbarung(en) geschuldeten Beträge zu erreichen, gehen vollständig zu Lasten und zu Lasten des Käufers, einschließlich, aber ausdrücklich nicht beschränkt auf die außergerichtlichen Kosten wie die Gebühr des Anwalts des Verkäufers sowie die Gerichtskosten. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfrist, schuldet der Käufer Zinsen auf den ausstehenden Betrag. Diese Zinsen entsprechen dem Überschuss von 1,2 % pro Monat, entsprechen jedoch den gesetzlichen Zinsen, wenn diese höher sind. Bei der Berechnung der Zinsen gilt ein Teil eines Monats als ganzer Monat. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die außergerichtlichen Inkassokosten zu tragen, die Dekker für die Einziehung entstehen. Diese außergerichtlichen Inkassokosten werden auf mindestens 15 % der Hauptsumme mit einem Minimum von € 200,= festgesetzt, unbeschadet des Rechts von Dekker, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen.

Artikel 8.4 Zahlungen durch oder im Namen des Käufers dienen nacheinander dazu, die vom Käufer geschuldeten außergerichtlichen Inkassokosten, die Gerichtskosten, die von ihm geschuldeten Zinsen und Bußgelder und dann die ausstehenden Hauptsummen in der Reihenfolge des Alters zu begleichen, ungeachtet jeglicher Angabe im Gegenteil durch den Käufer.

Artikel 8.5 Der Käufer kann der Rechnung nur innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist widersprechen.

Artikel 9. VERWALTUNGSÄNDERUNGEN

Artikel 9.1 Der Käufer ist verpflichtet, Dekker unverzüglich schriftlich über jede Änderung seiner persönlichen Daten zu informieren.

Artikel 9.2 Wenn der Käufer dies nicht (rechtzeitig) tut, haftet Dekker nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden, die dem Käufer entstehen, weil für ihn bestimmte Produkte an seinen alten oder nicht angepasste Adresse gesendet.

Artikel 10. GEWÄHRLEISTUNG / WERBUNG

Artikel 10.1 Die von Dekker gelieferten Produkte und Aktivitäten entsprechen dem Vertrag und den angemessenen Anforderungen an Solidität und Verwendbarkeit.

Artikel 10.2 Der Käufer ist verpflichtet, bei Lieferung zu prüfen, ob die gelieferten Produkte und/oder Leistungen dem Vertrag entsprechen. Der Käufer muss Dekker einen festgestellten Mangel so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder zumindest nachdem es vernünftigerweise möglich war, ihn festzustellen, schriftlich unter Angabe von Gründen mitteilen.

Artikel 10.3 Im Falle von Mängeln muss der Käufer dies Dekker schriftlich melden, andernfalls wird es nicht bearbeitet. In Ermangelung einer solchen Mitteilung (Reklamation) wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte vollständig und ohne Beschädigung in Besitz genommen hat. Das Fehlen eines Teils, das von einem Drittanbieter oder Subunternehmer geliefert werden muss, ist kein Grund, das Werk oder den Gegenstand als nicht (korrekt) geliefert zu betrachten.

Artikel 10.4 Erfolgt keine Reklamation innerhalb der geltenden Frist oder nicht in der vorgeschriebenen Weise, gelten die gelieferten Waren als vollständig vertragsgemäß und vom Käufer angenommen.

Artikel 10.5 Das Einreichen einer Reklamation entbindet den Käufer niemals von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dekker. Jede Rücksendung muss frachtfrei erfolgen und wird von Dekker nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Käufers angenommen.

Artikel 10.6 Die gewährte Garantie erlischt, wenn der Käufer selbst Änderungen oder Reparaturen an der gelieferten Ware vornimmt oder vornehmen lässt oder sie anders als normal oder vereinbart verwendet. Die Gewährleistung erlischt auch, wenn der Kunde (die) Flagge(n) und/oder Tuch(e) bei einer Windstärke von 6 oder höher nicht vom Mast/Gestänge entfernt hat.

Artikel 10.7 Die gewährte Garantie erlischt auch, wenn ein Mangel an der gelieferten Ware durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle von Dekker liegen, einschließlich Wetterbedingungen, wie, aber nicht beschränkt auf, extremer Wind, extremer Niederschlag und/oder extreme Temperaturen.

Artikel 10.8 Hinsichtlich der Produkte, für die eine Garantie gewährt wird, und der Dauer der Garantie verweist Dekker auf die Garantiebedingungen auf der Website.

Artikel 10.9 Mängel an Produkten, die unter die Garantie fallen, werden repariert, ergänzt oder durch eine neue Lieferung ersetzt, wenn die Mängel nach Ansicht von Dekker Dekker zuzurechnen sind. Als einziger und vollständiger Schadensersatz gilt die Erfüllung der Gewährleistungspflicht.

Artikel 10.10 Gewährleistungsarbeiten werden nach Wahl von Dekker in seinem Unternehmen oder beim Käufer durchgeführt. Die Zeiten der Gewährleistungsarbeiten werden von Dekker in Absprache mit dem Käufer festgelegt.

Artikel 10.11 Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Käufer Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen hat, die gelieferte Ware nicht genau gemäß den Anweisungen oder auf andere Weise unsachgemäß verwendet wurde, wenn die gelieferte Ware für andere als diese Zwecke verwendet wurde wofür es bestimmt ist.

Artikel 10.12 Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen, einschließlich Teilen davon, durch den Käufer entbindet Dekker von seiner Gewährleistungspflicht.

Artikel 11. WARTUNG/REPARATUR

Artikel 11.1 Als (Teil des) Vertrages kann Dekker die Reparatur und/oder Wartung der gelieferten Waren/Werkleistungen erbringen. Reparatur- und Wartungsarbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

Artikel 11.2 Die von Dekker zu reparierenden Waren/Werke müssen gemäß diesen Bedingungen auf Kosten des Käufers versandt oder zurückgesandt werden. Diese Waren gehen dann jedoch immer auf Gefahr des Käufers. Der Käufer hält Dekker diesbezüglich vollständig schadlos.

Artikel 11.3 Dekker ist jederzeit berechtigt, auf Reparatur und/oder Wartung zu verzichten, wenn dies seiner Meinung nach sinnlos oder unverhältnismäßig ist.

Artikel 11.4 Im Falle einer Reparatur/Wartung garantiert der Lieferant in keiner Weise und haftet in keiner Weise dafür, dass die betreffenden Waren anschließend wieder in gutem Zustand sind.

 Artikel 12. EIGENTUMSVORBEHALT

Artikel 12.1 Das Eigentum an den von Dekker gelieferten Produkten geht mit der Lieferung auf den Käufer über, unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen, die Dekker gegenüber dem Käufer hat.

Artikel 12.2 Solange das Eigentum an einem Produkt Dekker gemäß Artikel 12.1 zukommt, ist der Käufer verpflichtet, dieses Produkt in einer Weise zu verwenden, die die Eigentumsrechte von Dekker respektiert und es unverzüglich zu bewahren.

Artikel 12.3 Gerät der Käufer mit der in Artikel 12.1 genannten Leistung in Verzug, ist Dekker berechtigt, die ihm gehörenden Produkte an dem Ort abzuholen, an dem sie sich befinden. Der Käufer ermächtigt Dekker hiermit unwiderruflich, die vom oder für den Käufer zu diesem Zweck genutzten Flächen zu betreten. Alle mit der Rückholung der Ware verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Dekker ist nicht verpflichtet, den bereits gezahlten Betrag an den Käufer zurückzuzahlen.

Artikel 13. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE UND KNOW-HOW

Artikel 13.1 Der Käufer erklärt und garantiert gegenüber Dekker, dass die vom Käufer bestellten und von Dekker zu liefernden Produkte keine Patentrechte, Urheberrechte, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken, eingetragene Designs oder andere damit gleichwertige Rechte verletzen und nicht verletzen werden.

Artikel 13.2 Der Käufer haftet für Kosten, Schäden, Verluste und Forderungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für Rechtsbeistand), die Dekker dadurch entstehen, und stellt Dekker in vollem Umfang und unverzüglich schadlos eine (angebliche) Verletzung der in Artikel 13.1 genannten Rechte oder eine Nichteinhaltung der Garantien in diesem Artikel.

Artikel 13.3 Der Käufer stellt Dekker von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer (angeblichen) Verletzung eines der in Artikel 13.1 genannten Rechte beruhen.

Artikel 13.4 Alle Unterlagen, Verkaufsbroschüren, Abbildungen, Zeichnungen usw., die Dekker dem Käufer zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von Dekker.

Artikel 13.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, die in Artikel 13.1 genannten Gegenstände für andere als die vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

Artikel 13.6 Der Käufer ist nicht berechtigt, die in Artikel 13.1 genannten Waren oder die darin enthaltenen oder ihm anderweitig bekannten Informationen an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Dekker erteilt hierzu die ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Artikel 14. HÖHERE GEWALT

Artikel 14.1 Wenn Dekker aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Käufer gehindert ist und die Situation höherer Gewalt länger als 3 Monate andauert, können die Parteien eine Vereinbarung über die Auflösung des Vertrags treffen. Bis zum Ablauf der vorgenannten 3 Monate ist Dekker berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, ohne Schadensersatz zu schulden.

Artikel 14.2 „Höhere Gewalt“ bezeichnet: jeden Umstand, jede Ursache oder jedes Ereignis, wo immer es stattfindet, eintritt oder entsteht, das vorübergehend oder dauerhaft die korrekte, vollständige und rechtzeitige Erfüllung einer Verpflichtung von Dekker verhindert, unmöglich macht oder unangemessen erschwert und welche Umstände, Ursachen oder Ereignisse Dekker vernünftigerweise nicht verhindern kann oder die ganz oder teilweise außerhalb des Einflussbereichs von Dekker liegen oder auf die Dekker keinen Einfluss ausüben kann. Als Umstände höherer Gewalt gelten jedenfalls: Feuer, Explosion, Blitzeinschlag, Eisbildung, Niedrigwasser, Hochwasser, Flutwelle, Springflut, Überschwemmung, Erdbeben, Naturkatastrophen; Sturm, Tornado, Zyklon, Schnee, Frost und andere Wetterbedingungen; Streik, Arbeitsniederlegung, übermäßiger (Krankheits-)Ausfall des Personals, Arbeitsunruhen, Ausgrenzung, Boykott; Krieg (ob als solcher erklärt oder nicht), Mobilisierung, Belagerung, Belagerung, Blockade, Belästigung; Unruhen, Revolution, soziale Unruhen; staatliche Maßnahmen und/oder Vorschriften, die die Erfüllung von Verpflichtungen verhindern oder verzögern; Mangel an Transportmitteln; Unpassierbarkeit oder Unbrauchbarkeit einer berechtigten Transportroute oder Transportart; Ausfall oder Unterbrechung der Versorgung, Versorgung oder Verfügbarkeit von Energie; Ausfall oder Unterbrechung oder der Betrieb eines Versorgungsunternehmens; Ausfall oder Unterbrechung oder Beendigung der Lieferung von Rohstoffen, Halbfabrikaten und/oder Fertigprodukten; Nichterfüllung einer Verpflichtung durch einen Schuldner oder Vertragspartner von Dekker (einschließlich der Nichterfüllung einer Verpflichtung eines oder mehrerer Dritter zur Lieferung); technische Fehlfunktionen und/oder Defekte, Verzögerung, Fehlfunktion oder Unterbrechung oder Reparatur von Geräten; schwere Krankheiten und epidemische Krankheiten. Als „höhere Gewalt“ gelten auch die Folgen der oben genannten Umstände.

 

Artikel 14.3 Wenn Dekker aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber einem oder mehreren Käufern gehindert ist, jedoch nicht gegenüber allen Käufern, ist Dekker berechtigt, zu entscheiden, welche der Verpflichtungen und gegenüber welchen Käufern es sowie die Bestellung erfüllen wird in dem das passieren wird.

Artikel 14.4 Dekker ist berechtigt, die Zahlung für alles zu verlangen, was sie zur Erfüllung des Vertrages geleistet hat, bevor die Umstände höherer Gewalt erkennbar werden.

Artikel 15. ABMESSUNGEN, GEWICHTE UND WEITERE INFORMATIONEN

Artikel 15.1 Geringfügige Farbabweichungen und/oder andere geringfügige Abweichungen sind zulässig und berechtigen den Käufer nicht, die Annahme/Genehmigung der gelieferten Ware zu verweigern. Dies bedeutet, dass in diesem Fall davon ausgegangen wird, dass Dekker den Vertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.

Artikel 15.2 Handelsbräuche bestimmen, ob geringfügige Abweichungen vorliegen.

Artikel 16. MEHR / WENIGER ARBEIT

Dekker ist berechtigt, zusätzliche Arbeiten auszuführen und in Rechnung zu stellen, wenn die Kosten der zusätzlichen Arbeiten 10 % des im Vertrag angegebenen Gesamtbetrags einschließlich Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Bei Mehr- oder Minderarbeiten, die stärker abweichen, stimmen sich die Parteien über die Umsetzung des Vertrages ab. Wenn dies zur Auflösung des Vertrags führt, ist Dekker berechtigt, vom Käufer die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und gelieferten Produkte zu verlangen.

Artikel 17. HAFTUNG

Artikel 17.1 Dekker haftet nur für direkte Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind oder für die es nach zwingendem Recht haftet.

Artikel 17.2 Dekker haftet nicht für Schäden, die die direkte oder indirekte Folge einer unsachgemäßen Verwendung des Produkts oder einer anderen Verwendung sind, als für die das Produkt geeignet ist oder sein könnte.

Artikel 17.3 Wenn Dekker gemäß diesem Artikel haftet, ist seine Haftung auf den Betrag beschränkt, den seine Betriebshaftpflichtversicherung im konkreten Fall abdeckt, oder zumindest – falls die Versicherung nicht zahlt oder keinen Versicherungsschutz bietet – auf den Betrag Produkt und/oder geliefert für das betreffende Produkt bzw. die erbrachte Leistung in Rechnung gestellter Netto-Rechnungsbetrag.

Artikel 17.4 Der Kunde ist für alle Genehmigungen verantwortlich, die er für die Nutzung der von ihm bestellten Produkte benötigt. Dekker haftet hierfür nicht.

Artikel 17.5 Wenn Dekker bei der Installation von Produkten behilflich ist, ohne dass dies ausdrücklich im Vertrag angegeben ist, geschieht dies immer vollständig auf Risiko des Käufers.

Artikel 17.6 Alle Ansprüche in Bezug auf die Haftung von Dekker verjähren nach 1 Jahr, nachdem sich der Schaden manifestiert oder entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, und in jedem Fall nach 1 Jahr nach Lieferung.

Artikel 18. KÜNDIGUNGS- ODER AUFLÖSUNGSVERTRAG

Artikel 18.1 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Dekker berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Dekker, Schadensersatz zu verlangen, sowie Erfüllung zu verlangen. Diese Bedingungen bleiben in Kraft, bis die gegenseitigen Rechte und Pflichten erfüllt sind.

Artikel 18.2 Dekker kann den Vertrag mit dem Käufer unverzüglich schriftlich ohne gerichtliche Intervention kündigen, wenn der Käufer oder sein Unternehmen:

• einer Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt;

• für insolvent erklärt wird, die Masse abtritt, einen Antrag auf Zahlungseinstellung stellt oder (vorläufige) Zahlungseinstellung gewährt wird oder (ein Teil) des Vermögens gepfändet wird;

• stillgelegt oder liquidiert wird, stirbt, aufgrund eines Gerichtsbeschlusses geschäftsunfähig geworden ist oder der Käufer unter Verwaltung/Vormundschaft gestellt wird;

Artikel 18.3 Wenn ein Vertrag aufgelöst wird, bleiben die Beträge, die der Käufer Dekker zum Zeitpunkt der Kündigung schuldet, fällig und der Käufer schuldet Zinsen und Kosten in Bezug auf diese Beträge, unbeschadet des Rechts von Dekker auf Schadensersatz. Darüber hinaus hat Dekker das Recht, im Rahmen des Vertrags bereits gelieferte Produkte zurückzufordern und zurückzunehmen. Der Käufer garantiert Dekker den ungehinderten und direkten Zugriff auf die bereits gelieferten Produkte.

Artikel 19. VERSCHIEDENES

Artikel 19.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Dekker und dem Käufer gilt niederländisches Recht.

Artikel 19.2 Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht in Zwolle entschieden. Dekker kann es jedoch beschlagnahmen lassen und andere vorläufige Maßnahmen an anderen Orten treffen.

Artikel 19.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.

Artikel 19.4 Die Parteien können nur schriftlich von diesen Bedingungen abweichen. Die Anwendbarkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen.

Artikel 19.5 Der niederländische Text dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen hat Vorrang vor Übersetzungen davon. Im Falle einer unterschiedlichen Auslegung zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist immer der niederländische Text bindend.